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Ihr Kfz Gutachter in Nürnberg, Schwabach, Erlangen

Ihre Vorteile bei uns 

✅ 24/7 Vor-Ort-Service
✅ Gutachten innerhalb 24 Std. fertig
✅ kostenlose Anfahrt
✅ unabhängige Gutachtenerstellung 
✅ kostenlos bei unerschuldetem Unfall
✅ Wir Kalkulieren die Gutachten im Ihren Sinne
✅ kurzfristige und flexible Terminvergabe
✅ kostenlose Beratung
✅ Wir erledigen den kompletten Ablauf (für Sie deswegen völlig Stressfrei)
✅ Wir arbeiten mit erfahrenen und kompetente Anwälte zusammen

Sprechen Sie einfach mit uns und wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.

Kontakt

  • Kurzfristige Terminabsprache 
    auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten
  • Vorort-Besichtigung des Schadens
    auch bei Ihnen Zuhause oder am Arbeitsplatz

Kostenlos – bei Haftpflichtschaden oder Maschinenbruchversicherung

Ihr Fachmann: 
zuverlässig – kompetent – unabhängig!

Gutachten

Folgende Gutachten werden von uns erstellt:

    • Schadensgutachten nach Unfällen
    • Wertgutachten
    • Technische Gutachten
    • Beweissicherungsgutachten
    • Plausibilitätsgutachten
  • Gegengutachten
     zu z.B. bereits vorliegenden
     Versicherungsgutachten

Weitere Informationen zu den einzelnen Gutachtentypen finden Sie hier.

Selbstverständlich können Sie uns jederzeit auch persönlich kontaktieren.
Wir beraten Sie gern persönlich zu konkreten Fragen und Anliegen.

 

Kompetenz

Die Erstellung von Sachverständigengutachten für alle Fahrzeugklassen ist unser Kerngeschäft. 
(Pkw, Lkw, Anhänger, Sonderfahrzeuge, Wohnmobile, Motorräder, Land- und Forstmaschinen, Bau- und Kommunalmaschinen) 

Die Vorteile, die Sie bei uns erhalten sind, hervorragende Sachkenntnis, Praxiserfahrung und Qualifikation.

Ihre Ansprüche liegen in unserem Fokus. Weder die der Versicherungsgesellschaft noch die der Gegenpartei.

Kompetente, unabhängige und neutrale Gutachtenerstellung aus Meisterhand. 

𝐕𝐞𝐫𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐧 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐝𝐞𝐦 𝐔𝐧𝐟𝐚𝐥𝐥.​

📍Machen Sie unbedingt Bilder von Unfallort und Autos

📍Notieren Sie: das amtliche Kennzeichen

📍Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners

📍Adressen von Zeugen

📍Name und Dienststelle des den unfall aufnehmenden Polizeibeamten

📍bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen

📍Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.

📍Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.

📍Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

📍Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.

📍Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz- Gutachter / Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.

MFG

Kfz Sachverständigenbüro Ihres Vertrauens in Nürnberg, Fürth, Schweig, Schwabach, Erlangen…

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